Im Jahr 2026 beträgt die amtliche Dokumentengebühr für eine einjährige befristete Arbeitserlaubnis 12.574,90 TL + Gebühr für das Wertpapier (Karte) 964 TL = insgesamt 13.538,90 TL; die Gebühr für eine unbefristete und eine selbständige Arbeitserlaubnis beträgt 125.802,20 TL (Gebührengesetz, Allgemeines Rundschreiben Serie Nr. 98). Dies sind amtliche staatliche Gebühren; die antragstellende Partei bei der Arbeitserlaubnis ist rechtlich der Arbeitgeber, und die Gebühren werden nach der Genehmigung eingezahlt.
Die Arbeitserlaubnis-Gebühr ist keine einzelne Zahl
Der für eine Arbeitserlaubnis von Ausländern in der Türkei zu zahlende Betrag besteht nicht aus einem einzigen Posten. Die meisten denken bei „Arbeitserlaubnis-Gebühr” nur an die staatliche Gebühr; die Gesamtkosten bestehen jedoch aus drei Hauptebenen: der amtlichen Gebühr (die gesetzlich vom Staat festgelegte Dokumentengebühr), der Wertpapiergebühr (die Druckkosten der Erlaubniskarte) und den Verfahrenskosten außerhalb der Gebühr (wie Übersetzung, Notar, Versicherung). Diese drei Ebenen sind voneinander unabhängig und werden von unterschiedlichen Parteien zu unterschiedlichen Zeitpunkten gezahlt.
Ein weiterer entscheidender Punkt: Die Gebühren für die Arbeitserlaubnis unterscheiden sich je nach Erlaubnisart sehr stark. Zwischen der Gebühr für eine einjährige befristete Erlaubnis und der für eine unbefristete Erlaubnis liegt ein Unterschied um das Dutzendfache. Daher beginnt die richtige Antwort auf die Frage „Wie viel kostet das?” damit, festzustellen, für welche Art von Arbeitserlaubnis der Antrag gestellt wird. (Zu den Unterschieden zwischen den Arten: Arten der Arbeitserlaubnis.)
Amtliche Gebührenbeträge 2026
Die Arbeitserlaubnis-Gebühren für 2026 wurden durch das im Amtsblatt vom 31. Dezember 2025 veröffentlichte Gebührengesetz, Allgemeines Rundschreiben (Serie Nr. 98) festgelegt und gelten ab dem 1. Januar 2026. Die aktuellen amtlichen Beträge lauten:
| Erlaubnisart / Dauer | Amtliche Dokumentengebühr (2026) |
|---|---|
| Befristet — bis zu 1 Jahr (einschließlich 1 Jahr) | 12.574,90 TL |
| Befristet — mehr als 1 Jahr, bis zu 2 Jahren | 25.149,80 TL |
| Befristet — mehr als 2 Jahre, bis zu 3 Jahren | 37.724,70 TL |
| Befristet — mehr als 3 Jahre, bis zu 4 Jahren | 50.299,60 TL |
| Befristet — mehr als 4 Jahre, bis zu 5 Jahren | 62.874,50 TL |
| Unbefristete Arbeitserlaubnis | 125.802,20 TL |
| Selbständige Arbeitserlaubnis | 125.802,20 TL |
| Arbeitserlaubnis bei vorübergehendem Schutz (1 Jahr, Standard) | 4.677,90 TL |
Zu jeder der oben genannten Gebühren kommt zusätzlich eine Wertpapiergebühr (Karte) von 964 TL hinzu — zum Beispiel bei einer einjährigen befristeten Erlaubnis insgesamt ≈ 13.538,90 TL. Die Gebühr für die befristete Erlaubnis ist proportional zur Dauer (die Stufen in der Tabelle). Die Kartengebühr bei Verlust oder Erneuerung beträgt etwa die Hälfte der jeweiligen Dokumentengebühr; der Gebührenbetrag wird auf das Konto mit dem Code 9130 und die Wertpapiergebühr auf das Konto mit dem Code 9267 getrennt eingezahlt.
Diese Beträge sind amtliche staatliche Gebühren und werden jedes Jahr mit dem Neubewertungssatz aktualisiert (Grundlage: Amtsblatt vom 31. Dezember 2025, Gebührengesetz Allgemeines Rundschreiben Serie Nr. 98; für das Wertpapier das Rechnungswesen-Rundschreiben Folge Nr. 97) — vor der Antragstellung müssen sie unbedingt anhand des aktuellen Rundschreibens bestätigt werden. Amtliche Quelle: Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit — Generaldirektion für internationale Arbeitskräfte.
Wer zahlt die Gebühr — Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?
Dies ist eines der am häufigsten verwechselten Themen. Bei der Arbeitserlaubnis ist — anders als bei einem Antrag auf Aufenthaltserlaubnis oder Staatsbürgerschaft — die antragstellende Partei rechtlich der Arbeitgeber. Der erste Antrag aus dem Ausland wird vom Arbeitgeber über die türkische Vertretung im Land des Ausländers gestellt; der Antrag eines Ausländers mit gültigem Aufenthalt in der Türkei wird ebenfalls vom Arbeitgeber über e-Government (e-Devlet) eingeleitet.
Die praktische Folge: Die amtliche Gebühr und die Wertpapiergebühr werden in der Praxis meist vom Arbeitgeber eingezahlt, denn die Verpflichtung gegenüber dem Ministerium liegt beim antragstellenden Arbeitgeber. Die Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann anders ausfallen (wer welchen Anteil übernimmt), doch dies ist eine private Abmachung und ändert nichts am Verhältnis zum Staat. Bei der selbständigen Arbeitserlaubnis und der Türkisen Karte stellt der Ausländer den Antrag im eigenen Namen, weshalb die Verpflichtung unmittelbar bei ihm liegt.
Kosten außerhalb der Gebühr
Die amtliche Gebühr ist nur ein Teil der Gesamtkosten. Je nach Art der Akte können folgende Hauptposten zum Budget hinzukommen:
- Beeidigte Übersetzung: beeidigte Übersetzung von Diplomen, Verträgen und amtlichen Dokumenten aus dem Ausland.
- Notar- und Apostille-Verfahren: notarielle Beglaubigung bestimmter Dokumente oder Apostille/konsularische Beglaubigung.
- Krankenversicherung: eine gültige Versicherung, die den Erlaubniszeitraum abdeckt (kann sich ändern, sobald der SGK-Versicherungsschutz beginnt).
- Verpflichtungen auf Arbeitgeberseite: SGK-Meldungen für den Ausländer mit Arbeitserlaubnis und die damit verbundenen finanziellen Verpflichtungen.
Der Betrag dieser Posten variiert von Akte zu Akte; daher wäre es nicht richtig, eine einzelne „Gesamtkosten”-Zahl zu nennen. Welche Dokumente eine Übersetzung/Beglaubigung erfordern und welche Versicherung ausreicht, unterscheidet sich nach Staatsangehörigkeit und Position der Person — ein fehlender oder falscher Posten ist eine der häufigsten Ursachen für eine Verlängerung des Verfahrens und für Zusatzkosten.
Wie und wann wird gezahlt?
Die Gebühr wird nicht zum Zeitpunkt der Antragstellung eingezahlt, sondern nachdem der Antrag vom Ministerium als geeignet befunden wurde. Der Ablauf ist folgender: Der Antrag wird geprüft, bei positivem Ausgang ergeht eine Mitteilung, und ab dieser Mitteilung werden die Gebühr und die Wertpapiergebühr innerhalb von 30 Tagen gezahlt.
Die beiden Beträge werden getrennt eingezahlt: Die Arbeitserlaubnis-Gebühr und die Wertpapiergebühr werden auf unterschiedliche Buchungscodes mit getrennten Belegen gezahlt. Die kritischste Warnung lautet: Wird innerhalb der Frist von 30 Tagen nicht gezahlt, wird der Antrag aus der Bearbeitung genommen (abgelehnt), auch wenn er als geeignet befunden wurde. Mit anderen Worten: Eine Verzögerung der Gebührenzahlung kann selbst einen positiv beschiedenen Antrag verloren gehen lassen. Die Terminverfolgung in diesem letzten Schritt des Verfahrens ist mindestens so wichtig wie der Antrag selbst.
Amtliche Gebühr ≠ Beratungshonorar
Eine letzte und wichtigste Unterscheidung: Alle Beträge in diesem Artikel sind amtliche staatliche Gebühren — sie sind gesetzlich festgelegt, für alle gleich und werden unmittelbar an den Staat gezahlt. Das Servicehonorar eines Beratungsbüros ist davon völlig getrennt und ist die Gegenleistung für die Durchführung des Verfahrens, die Dokumentenvorbereitung und die Koordination.
Da wir ohne Vermittler und unmittelbar mit der Gründerin arbeiten, ist unsere Preisgestaltung transparent; das konkrete, auf Sie zugeschnittene Servicehonorar wird nach Prüfung Ihrer Akte in einem kostenlosen Erstgespräch mitgeteilt. Wir geben die amtlichen Gebühren unverändert weiter und stellen von Anfang an klar, welcher Posten zum Staat und welcher zur Dienstleistung gehört — so entsteht kein überraschender Posten. Im Arbeitserlaubnis-Verfahren übernehmen wir die Dokumenten- und Prozesskoordination auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite; Sie warten. Details: Beratung zur Arbeitserlaubnis.